In Deutschland sind Airsoft- „Waffen“, sofern sie eine Geschossenergie von mehr als 0,5 und weniger als 7,5 Joule haben, ab 18 Jahren frei verkäuflich. Sie müssen jedoch mit einem „F“ im Fünfeck gekennzeichnet sein. Besitz und Transport ist auch ohne Waffenschein möglich, das schussbereite Führen in der Öffentlichkeit dagegen nicht (ebenso wie bei Luftgewehren). Zusätzlich dürfen diese ASGs in Deutschland nur Semi-automatisch sein.
Liegt die Energie von Airsoft-„Waffen“ über 7,5 Joule, sind sie Waffenbesitzkarten-pflichtig (Luftgewehre).
Airsoft-Spielzeuge, welche eine Geschossenergie von weniger als 0,5 Joule besitzen und mit Federdruck arbeiten (wobei die Feder entweder von Hand oder durch einen Elektromotor gespannt wird), unterliegen laut Feststellungsbeschluss des Bundeskriminalamts vom 18. Juni 2004 nicht mehr den Bestimmungen des Waffengesetzes und sind frei ab 14 erhältlich. Letztlich gibt es eine dritte Gruppe von ASGs, welche jugendfrei ist; diese Softairs haben eine Geschossenergie von weniger als 0,08 Joule und werden mit Elektromotor oder Federdruck betrieben.
Dabei ist zu beachten, dass sich die deutschen Gesetze vom EU-Recht unterscheiden. Hier sind alle Waffen, die über den oben angegebenen Joule-Zahlen liegen, keine Waffen und nicht Waffenbesitzkarten-pflichtig sondern definierte Spielzeuge. |